Einberufung von Ausschusssitzungen

Antrag:

Der Stadtrat möge beschließen:

Nach § 13 (1) der Geschäftsordnung des Passauer Stadtrates wird folgender neuer Absatz 2 unter Berichtigung der danach folgenden Absatznummerierung eingefügt:

(2) Zu einer Ausschusssitzung muss ferner geladen werden, wenn ein Drittel der stimmberechtigten Ausschussmitglieder dies schriftlich oder elektronisch unter Bezeichnung des Beratungsgegenstandes verlangt. Die Sitzung muss spätestens am 14. Tag nach Eingang des Verlangens stattfinden. Die Frist beginnt mit dem Eingang des Antrags beim Oberbürgermeister.

Begründung:

Die Fraktionen der Grünen, ÖDP und PaL vertreten die Auffassung, dass die ehrenamtlichen Mitglieder des Stadtrates bei Bedarf die Möglichkeit haben sollen, die Einberufung von Ausschusssitzungen zu verlangen. Eine ausnahmslose Beschränkung der Sitzungen auf die vom OB gewünschten Termine halten wir für nicht gerechtfertigt. Schließlich ist auch für das Plenum in der Bayerischen Gemeindeordnung ausdrücklich geregelt, dass die Stadtratsmitglieder dessen Einberufung verlangen können: Demnach ist das Plenum laut Bay. GO auch einzuberufen, wenn es „ein Viertel der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder schriftlich oder elektronisch unter
Bezeichnung des Beratungsgegenstandes verlangt“ (Art 46, Abs. 2 S. 3 GO).

Für die Ausschusssitzungen gibt es eine derartige Regelung bislang nicht. Sie kann aber in der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Passau geregelt werden. Dass dies zulässig ist, lässt sich allein aus der Tatsache ableiten, dass die Gemeindeordnung dies für das Plenum ausdrücklich
vorsieht. Wir sind der Meinung, dass der Stadtrat selbst in Ausnahmefällen den Sitzungsplan korrigieren können muss, wenn die Sitzungen der Ausschüsse zu selten angesetzt werden.

Sollte die Verwaltung für die Einfügung der von uns gewünschten Regelung einen anderen als den von uns vorgeschlagenen Artikel bevorzugen, bitten wir um Mitteilung.

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