Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dupper,
im Namen der Stadtratsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen und ÖDP möchte ich Sie bitten, dem Stadtrat bzw. dem hierfür zuständigen Ausschuss folgenden Antrag vorzulegen.
Der Stadtrat möge beschließen:
Nach § 13 Absatz 2 Satz 4 der GO wird folgender neuer Satz 5 eingefügt: Ein Antrag ist grundsätzlich innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Eingang im Stadtrat oder einem Ausschuss zur Beratung zu stellen. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich, oder nicht sachgerecht sein, ist dies der Antragstellerin oder dem Antragsteller mitzuteilen und das weitere Vorgehen mit ihr bzw. ihm abzustimmen.
Begründung:
Einen Antrag einzureichen ist eines der zentralsten Gestaltungsinstrumente innerhalb der Stadtpolitik, die Stadträtinnen und Räten zusteht. Viele Anträge haben ihren Ursprung in der Stadtgesellschaft und beruhen auf einem aktuellen Anlass. Deshalb ist es aber auch notwendig, dass einmal eingereichte Anträge auch möglichst zeitnah behandelt werden. Selbstverständlich ist es nicht zielführend, dass die Mitarbeiter*innen der Verwaltung an eine starre Frist gebunden werden. Aber im Sinne einer effizienten Stadtratsarbeit ist es notwendig, dass Anträge grundsätzlich innerhalb eines halben Jahres auch behandelt werden. Und wenn das einmal nicht möglich ist, soll dies dem Stadtrat/der Stadträtin auch mitgeteilt werden. Die aktuelle Lösung, dass Anträge eingereicht werden und zu einem unbestimmten Zeitpunkt im Stadtrat oder einem Ausschuss auf der Tagesordnung stehen ist unbefriedigend. Für bessere Arbeitsbedingungen der ehrenamtlichen Rätinnen und Räte wird deshalb vorgeschlagen, den Grundsatz einer Frist zur Behandlung von Anträgen in die Geschäftsordnung des Stadtrats einzuarbeiten.
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