Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dupper,
im Namen der Mitglieder der Grünen Stadtratsfraktion möchten wir Sie bitten, dem zuständigen Gremium folgenden Antrag vorzulegen:
Der Stadtrat möge beschließen:
- Die Verwaltung prüft, an welchen öffentlichen Orten Trinkwasser aus dem Leitungsnetz durch Innen- oder Außenanlagen zum Trinken bereitgestellt werden sollte/kann, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist.
2. Die Stadt baut abhängig vom Ergebnis unter 1. Möglichst zeitnah mindestens drei Trinkbrunnen und baut dieses Netz, soweit möglich, stetig aus.
Begründung: Die Bundesregierung hat am 10. August 2022 beschlossen, dass künftig Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an möglichst vielen öffentlichen Orten frei verfügbar sein muss. Auch wir als Kommunen sollen künftig Trinkwasserbrunnen beispielsweise in Parks, Fußgängerzonen und in Einkaufspassagen aufstellen, sofern dies technisch machbar ist und dem lokalen Bedarf entspricht.
Ziel dieser Regelung ist es, möglichst allen Bürgerinnen und Bürgern öffentlichen Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu gewähren. Außerdem ist leicht verfügbares Trinkwasser ein wichtiger Baustein gegen die zu erwartenden Hitzeperioden. So könnten sich die Passauerinnen und Passauer besser vor den gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze schützen.
In dem Gesetzesentwurf wird festgelegt, dass künftig zur öffentlichen Wasserversorgung als einer Aufgabe der Daseinsvorsorge auch die Bereitstellung von Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten gehört. Städte und Gemeinden müssen die neue Regelung mit Inkrafttreten des Gesetzes umsetzen. Dabei haben wir weitgehende Flexibilität, was Lage, Zahl und Art der Trinkwasserbrunnen angeht. Trinkwasserbrunnen sollten möglichst an zentralen, frequentierten und für die Allgemeinheit gut erreichbaren öffentlichen Orten, wie Plätzen, Fußgängerzonen oder Parks, aufgestellt werden.
Es ist also unsere gesetzliche Pflicht, diesem Auftrag nachzukommen, und es wäre wünschenswert, wenn die Stadt Passau hier bereits vorarbeitet und nicht bis auf die Verabschiedung des Gesetzes und mögliche darin enthaltene Zeitangaben wartet. Wenn wir als Kommune jetzt aktiv werden, dann leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Gesundheits- und vor allem Hitzeschutz von Bürgerinnen und Bürgern. Leitungswasser ist ein kontrolliertes Lebensmittel, es spart Energie und wird am Trinkbrunnen verpackungsfrei bereitgestellt – so profitiert auch die Umwelt.
Wichtig erscheint es uns auch bei der Suche nach geeigneten Standorten auch an die Stadtteile und nicht nur das Zentrum zu denken, beispielsweise könnten sich öffentliche Räume in der Nähe von Schulen, Spielplätzen, Einkaufszentren und Seniorenheimen anbieten. Im Zentrum scheinen auf den ersten Blick die Neue Mitte, Donaulände, Ortspitze, Bschüttpark und der Kirchenplatz in der Innstadt als geeignet.
Die Stadtwerke Passau sollten, soweit es sinnvoll ist, bei dem Projekt miteinbezogen werden. Aber aufgrund deren finanziellen Lage erscheint es als sinnvoll, dass die Stadtwerke grundsätzlich keine Kosten tragen.
Was wir brauchen, ist ein Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser für alle, auch und gerade im öffentlichen Raum. Zum Schutz gegen Hitze. Und für die Gesundheitsvorsorge.
Finanzierung: Soweit der Antrag mit Ausgaben verbunden ist, sollen diese aus der Rücklage entnommen werden, oder die notwendigen Mittel im Haushalt bereitgestellt werden.
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