Antrag: Förderung Balkonmodule zur Stärkung dezentraler Stromversorgung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dupper,

im Namen der Grünen Fraktion möchten wir Sie bitten, dem Stadtrat, bzw. dem zuständigen Ausschuss folgenden Antrag vorzulegen.

Der Stadtrat möge beschließen:

• Für Mieter*innen, die in Passau wohnen und die in ihrem Wohngebäude bisher keine Solaranlage installiert haben, gibt es eine Förderung für die Anschaffung eines sog. Balkonmoduls.

• Förderung beträgt 10 Prozent der anfallenden Kosten, maximal jedoch 100 Euro pro Haushalt.

• Der Fördertopf ist zunächst gedeckelt auf 15.000 Euro oder 200 Anlagen.

• Gefördert werden Mieter*innen in Einvernehmen mit der Stadtbildsatzung und den jeweiligen Vermieter*innen.

Begründung

Die Ausweitung einer dezentralen Stromversorgung ist aktueller denn je – im Hinblick auf die Abhängigkeit von Erdgas bzw. fossilen Energien aus Krisen- und Kriegsgebieten und im Hinblick auf die Klimakrise. Um privaten, insbesondere Haushalten, die nicht im Eigenheim, sondern in Miete wohnen, den Einstieg in regenerative Energieversorgung zu erleichtern, legt die Stadt Passau im Sinne eines aktiven, von Bürgerinnen getragenen Klimaschutzes einen (begrenzten) Fördertopf auf.

Dieses Vorhaben fügt sich auch in das von einer Mehrheit des Stadtrats beschlossenen integrierten Klimaschutzkonzeptes ein. Mit Mi-135 „Städtischer Zuschuss private Anlagen und Heimspeicher“ hat sich die Stadt zu einer Förderung in diese Richtung bereits klar positioniert. Es wäre also nur konsequent es auch Mieter*innen zu ermöglichen in erneuerbare Energien in Form eines Balkonmoduls zu investieren. Mit Blick auf die aktuelle Energiekrise sehen wir es als geboten und notwendig an, dass wir diesen Fördertopf umgehend auf die Beine stellen.

Andere Bayerische Kommunen, wie Erlangen und Penzberg haben diese Förderung bereits sehr erfolgreich auf den Weg gebracht und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Dezentralisierung der kommunalen und bayernweiten Stromversorgung geleistet.

Finanzierung aus Rücklagen bzw. aus Mitteln, die für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes bereits im Haushalt eingestellt sind.

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